23. Vorliegen einer Katalogtat Der Beschuldigte ist P.________ Staatsbürger. Er ist somit Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB und wird mit vorliegendem Urteil wegen unrechtmässigem Bezug von Leistungen der Sozialhilfe gemäss Art. 148a Abs. 1 StGB verurteilt. Dabei handelt es sich um ein Katalogdelikt (Art. 66a Abs. 1 Bst. e StGB), was grundsätzlich die obligatorische Landesverweisung (Art. 66a Abs. 2 StGB e contrario) nach sich zieht.