Auch wenn Rechtsanwalt B.________ an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung die Abklärung der Schuldfähigkeit beantragte, so war es die Vorinstanz, welche das Thema im Rahmen der Vorfragen aufwarf und die Erstellung eines Gutachtens anordnete (pag. 637 und pag. 655; vgl. pag. 596). Aufgrund der Verletzung des Beschleunigungsgebots erscheint ein Abzug von einem halben Monat Freiheitsstrafe angemessen. Die Verletzung des Beschleunigungsgebots wird im Urteilsdispositiv festgehalten.