Am 12. Februar 2021 wurde Anklage erhoben (pag. 578). Die erstinstanzliche Hauptverhandlung fand am 14. April 2022 statt und wurde abgebrochen, um ein forensisch-psychiatrisches Gutachten zu erstellen (pag. 636 ff.). Dieses datiert vom 22. Dezember 2022, die Beantwortung der Ergänzungsfragen vom 3. März 2023 (pag. 812 ff. und pag. 905 ff.). Die Fortsetzungsverhandlung fand am 1. November 2023 statt (pag. 1033 ff.). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 29. April 2024 (pag. 1069 ff.). Die oberinstanzliche Verhandlung fand am 28. Mai 2025 statt, das Urteil wurde gleichentags gefällt und den Parteien mitgeteilt (pag. 1368 ff.).