Diese Verhältnisse haben sich im oberinstanzlichen Verfahren nicht wesentlich geändert. Der Beschuldigte arbeitet weiterhin bei seinem Bruder, wo er einen Nettolohn von CHF 4'800.00 erzielt (pag. 1371 Z. 21 ff.). Die Höhe der nicht getilgten Verlustscheine beim Betreibungsamt Bern-Mittelland hat sich nicht verändert (pag. 1375 ff.). Hingegen sind im Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamts Seeland weitere Verlustscheine in der Höhe von CHF 20'424.05 verzeichnet (pag. 1240 ff.).