17. Täterkomponenten Hinsichtlich der persönlichen Verhältnisse kann die Vorinstanz zitiert werden (pag. 1089 f, S. 21 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Der Beschuldigte wurde am C.________ (Geburtsdatum) in O.________ (Stadt) geboren und ist P.________ Staatsangehöriger. Er reiste im Jahr 1999 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz und verfügt über den C-Ausweis (vgl. pag. 538 Z. 289 ff. und pag. 1004). Er arbeitet bei der Firma seines Bruders, der Q.________ im Stundenlohn und verdient ein monatliches Bruttoeinkommen von durchschnittlich CHF 5'000.00 (pag. 1037 Z. 29 ff.).