13 Art. 148a Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung noch möglich ist (CHF 3'000.00-CHF 36'000.00). Der Beschuldigte erfüllte den Tatbestand zwar nicht durch aktives Handeln, sondern durch Unterlassen der Meldung des Einkommens, die Dauer des Verschweigens beläuft sich aber auf ein Jahr und es ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte mehrere Zahlungseingänge verschwiegen hat – wie viele ist nicht ganz klar, aber jedenfalls ist angesichts der Höhe des Gesamteinkommens und des normalerweise eher niedrigen Gehalts des Beschuldigten von mindestens 10 Zahlungseingängen auszugehen.