Seine Reaktion auf die Ablösung von der Sozialhilfe im Oktober 2016, als er sehr entsetzt war und nicht nachvollziehen konnte, warum er nicht mehr unterstützt wurde, ist bezeichnend (pag. 1287) und weist auf die Motivationslage des Beschuldigten für den angeklagten Sachverhalt hin: Nachdem er die Erfahrung gemacht hatte, dass ihm nach Antritt und Meldung einer Arbeitsstelle die Sozialhilfe gekürzt resp. gestrichen wurde, verzichtete er im Februar 2018 bewusst darauf, seine neue Stelle zu melden, um eine Kürzung oder Einstellung der Sozialhilfe zu verhindern. Schliesslich sind auch die Umstände, unter denen der Beschuldigte im März 2019 von der Sozialhilfe gelöst wurde, auffällig: