(GmbH)» ab Juli [pag. 1289]). Auch im Januar 2019 meldete er, dass er ab Februar bei seinem Bruder arbeiten könne (pag. 1297). Als Reaktion auf diese Meldung wurde der Beschuldigte ausnahmslos dazu aufgefordert, Lohnabrechnungen und/oder einen Arbeitsvertrag einzureichen resp. der Beschuldigte kam diesem Erfordernis von sich aus nach (pag. 1271, pag. 1275, pag. 1286 f. und pag. 1289; vgl. Lohnabrechnungen für Oktober 2014, August 2016 und Juli 2017 [pag. 1329 ff.]). Der Beschuldigte wusste demnach nicht nur aufgrund der Hinweise