Im angeklagten Zeitraum machte der Beschuldigte von diesen Fähigkeiten Gebrauch, um Taggeld von der Suva zu erhalten, nicht aber, um seiner Meldepflicht gegenüber dem Sozialdienst nachzukommen. Dem Beschuldigten war bewusst, dass eine solche Meldung eine Kürzung oder Einstellung der Sozialhilfe bedeutet hätte. Aus den Akten des Sozialdienst geht hervor, dass er seit seiner Aufnahme beim Sozialdienst im Jahr 2013 bereits mehrfach die Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle gemeldet hat (2014: Praktikum als M.________ (Beruf) [pag. 1270], 2015: Eine Woche Arbeit [pag. 1275], 2016: Arbeit als M.________ (Beruf) ab August [pag. 1286 f.], 2017: Arbeit bei «N.________ (GmbH)» ab Juli [pag.