- Sowohl im vorliegenden Verfahren wie auch im genannten Verfahren bei der Suva hat der Beschuldigte mehrfach taktische Aussagen getätigt. So variierten beispielsweise seine Angaben zur angeblichen Fallhöhe beim Unfall vom 5. Oktober 2018 je nach Kontext erheblich (im Spital: 1 Meter [pag. 777], gegenüber der Suva: 1,5-2 Meter [pag. 1348], oberinstanzliche Verhandlung: 3-4 Meter [pag. 1375]) und erscheinen angesichts seiner Aussage, wonach er trotz einer Fallhöhe von mehreren Metern beim Sturz den Kopf nicht angeschlagen habe, wenig glaubhaft (vgl. pag. 1375 Z. 19 f.).