Er war «sehr entsetzt» darüber, dass er keine Unterstützung mehr erhielt (pag. 1287). - Der Beschuldigte erkundigte sich am 14. Januar 2019 telefonisch bei der Suva, ob er im Hinblick auf seine neue Arbeitsstelle und das Ende seiner Arbeitsunfähigkeit wirklich nochmal für zwei Wochen die Arbeit bei der G.________(GmbH) aufnehmen müsse, da es sehr mühsam sei, nach H.________ (Stadt) zu fahren (pag. 1350). - Sowohl im vorliegenden Verfahren wie auch im genannten Verfahren bei der Suva hat der Beschuldigte mehrfach taktische Aussagen getätigt.