Exemplarisch dafür sind folgende Beispiele: - Entgegen den Ausführungen des Kompetenzzentrums Arbeit ist es dem Beschuldigten aktuell anscheinend problemlos möglich, in einem vollen Pensum zu arbeiten (pag. 1252 und pag. 1371 Z. 20 ff.). - Im Bericht über die Ermittlung der Arbeitsmarktfähigkeit vom 8. Dezember 2017 wurde festgehalten, der Beschuldigte habe sich innert kurzer Zeit autodidaktisch einen Grundstock an Deutschkenntnissen angeeignet.