Stattdessen hat er diese nicht nur verschwiegen, sondern explizit angegeben und unterschriftlich bestätigt, er habe nach wie vor keine Arbeitsstelle gefunden. Angesichts dieser klaren Lüge ist erstellt, dass der Beschuldigte den Sozialdienst bewusst und willentlich nicht über seine Erwerbstätigkeit informierte. Präzisierend ist anzumerken, dass der Beschuldigte gegenüber dem Sozialdienst nicht nur seine Erwerbstätigkeit verschwieg, sondern auch den Arbeitsunfall vom 5. Oktober 2018 (Sturz von Baugerüst), die anschliessende Arbeitsunfähigkeit und den Bezug von Taggeldern der Suva (pag. 1319 ff. und pag. 1332 ff.).