In der Folge wurde als Ziel vereinbart, der Beschuldigte solle bis am 31. Juli 2019 eine bezahlte Arbeitsstelle finden (pag. 21 f.). Sowohl die Zielauswertung wie auch die Zielvereinbarung wurden am 17. Dezember 2018 vom Beschuldigten unterzeichnet. Angesichts der besprochenen Themen hätte es sich aus Sicht des Beschuldigten auch an diesem Termin aufgedrängt, seine Arbeitsstelle zu melden. Stattdessen hat er diese nicht nur verschwiegen, sondern explizit angegeben und unterschriftlich bestätigt, er habe nach wie vor keine Arbeitsstelle gefunden.