41 und pag. 1311). Am 6./8. Februar 2019 kam es zu einem Austausch per E-Mail und Telefon betreffend die fehlende Quittung für die Matratze sowie den Arbeitsvertrag resp. Lohnbeleg für die neue Stelle. Entgegen den früheren Notizen gab der Beschuldigte darin neu an, es habe ein Missverständnis vorgelegen, er habe nie eine Matratze gebraucht. Man solle ihm einen Einzahlungsschein schicken, um die CHF 300.00 zurückzuerstatten. In der Folge wurde die Sozialhilfe eingestellt (pag. 36 ff. und pag. 1311 ff.).