Am 15. März 2018 teilte er dem Sozialdienst mit, dass er sich bei der IV gemeldet habe (pag. 1304). Am 4. April 2018 hatte der Beschuldigte einen Termin mit I.________, anlässlich dessen er eine Vollmacht unterzeichnete betreffend Einsprache bei der IV. Am selben Termin wurde eine Hausstauballergie des Beschuldigten besprochen und ihm eine Kostengutsprache über CHF 300.00 für eine geeignete Matratze erteilt (pag. 627 und pag. 1307). Am 6. September 2018 meldete sich der Beschuldigte beim Sozialdienst, um sich über das weitere Vorgehen zu erkundigen, da I.________ nicht mehr da sei. Ein weiterer Kontakt betreffend Terminverschiebung und Wohnungssuche fand am 30. November 2018 statt.