7 Gegen die Darstellung des Beschuldigten spricht zunächst, dass er entgegen seiner ursprünglichen Behauptung (pag. 56 Z. 65 und pag. 58 Z. 161) während des gesamten angeklagten Zeitraums weiterhin mit dem Sozialdienst in Kontakt stand und dort Termine wahrnahm. So hatte er am 6. März 2018 Kontakt mit dem Sozialdienst, weil er einen Termin bei der IV nicht wahrgenommen hatte (pag. 1302). Am 15. März 2018 teilte er dem Sozialdienst mit, dass er sich bei der IV gemeldet habe (pag.