639 Z. 8 f.). Die Frage, ob jemand ein Einkommen erzielt, ist in sämtlichen Sozialhilfedossiers das zentrale Thema und die Reintegration in den Arbeitsmarkt das Hauptziel. Dies gilt besonders für Personen wie der Beschuldigte, die bereits seit Jahren Sozialhilfeleistungen beziehen und deren Vermittlung sich als herausfordernd erweist. Selbst bei einem Anruf auf die allgemeine Zentrale der H.________(Stadt) ist deshalb kaum vorstellbar, dass eine entsprechende Meldung mit einer schlichten Gratulationsbekundung entgegengenommen und danach nicht weitergeleitet wurde.