Dem Sozialdienst war es nicht möglich, diese Einnahmen bei der Berechnung der Höhe des Sozialhilfeanspruchs zu berücksichtigen, da sie keine Kenntnis von diesen Einnahmen hatten, weder von A.________ noch vom Arbeitgeber, weshalb ihm dadurch zu hohe Beträge ausbezahlt wurden. A.________ waren seine Informationspflichten bezüglich geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse und Angaben über zusätzliche Einnahmen und Vermögenswerte bekannt. Ebenfalls hatte er Kenntnis davon, dass er alle Vermögensverhältnisse sowie Änderungen beim Vermögen und bei den Einnahmen