Im Wissen darum, dass der Sozialdienst auf seine Informationen bezüglich Veränderungen in seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen für die Berechnung der Sozialhilfeleistungen angewiesen ist, unterliess es A.________ trotz den gemachten Zusicherungen, sein Einkommen bei G.________ (GmbH) im Jahr 2018 von brutto CHF 41'956.00 gegenüber dem Sozialdienst zu deklarieren. Die Lohnbelege wurden dem Sozialdienst weder von A.________ noch vom Arbeitgeber zugestellt. Auch wurde dieses zusätzliche Einkommen, wie aus den Akten und den Aussagen ersichtlich, nicht dem zuständigen Sozialarbeiter gemeldet.