Zudem unterzeichnete er mehrere Zusammenarbeitsverträge sowie Zielvereinbarungen und Handlungspläne, in welchen er ebenfalls auf seine Pflichten (Mitteilungs- und Informationspflicht) gegenüber dem Sozialdienst aufmerksam gemacht wurde (22.03.2013, 23.04.2014, 24.03.2015, 24.09.2015, 21.04.2017, 17.12.2018). Darin bestätigte er, dass er auf die unaufgeforderte und unverzügliche Pflicht zur Meldung von Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aufmerksam gemacht worden ist und damit Änderungen in seinen Vermögensverhältnissen umgehend dem Sozialdienst mitteilen muss.