Am 01.03.2013 unterzeichnete A.________ das Formular «Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen» und erklärte darin, alle Mitteilungspflichten zu kennen, auch die Pflicht, den Sozialdienst über alle Veränderungen in seinen Vermögensverhältnissen zu informieren. Zudem unterzeichnete er mehrere Zusammenarbeitsverträge sowie Zielvereinbarungen und Handlungspläne, in welchen er ebenfalls auf seine Pflichten (Mitteilungs- und Informationspflicht) gegenüber dem Sozialdienst aufmerksam gemacht wurde (22.03.2013, 23.04.2014, 24.03.2015, 24.09.2015, 21.04.2017, 17.12.2018).