des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung, begangen in der Zeit zwischen Februar 2018 bis Februar 2019 in L.________ (Stadt) und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren; 2. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren; 3. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. einer angemessenen Gebühr gemäss Art. 21 VKD). III. Es seien die nötigen Verfügungen zu treffen (amtl. Honorar).