5.2 Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 1386): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 1. November 2023 (PEN 21126) hinsichtlich der Einstellungen wegen Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz durch Fahren ohne gültigen Fahrausweis in Rechtskraft erwachsen ist (Ziff. 1.1.-1.3. Dispo Vorinstanz). II. A.________ sei schuldig zu erklären: