3. Entlassung der Straf- und Zivilklägerin aus dem oberinstanzlichen Verfahren Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs wurde die Straf- und Zivilklägerin mit Verfügung vom 8. Juli 2024 ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen aus dem oberinstanzlichen Verfahren entlassen (pag. 1130 f.).