2 Die mündliche Berufungsverhandlung vor der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Kammer), zu welcher auch die Generalstaatsanwaltschaft mit der Verpflichtung zur obligatorischen Teilnahme vorgeladen worden war (vgl. pag. 1141), fand am 28. Mai 2025 statt (pag. 1368 ff.).