2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte mit Schreiben vom 10. November 2023 form- und fristgerecht Berufung an (pag. 1064). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 29. April 2024 und wurde den Parteien mit Verfügung vom 30. April 2024 zugestellt (pag. 1069 ff. und pag. 1110 f.). Der Beschuldigte reichte am 21. Mai 2024 form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein und hielt fest, die Berufung erstrecke sich auf den Schuldspruch (Ziff. II.), die Sanktion (Ziff. II./1.), die Landesverweisung (Ziff.