teilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, wobei der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt wurde, weiter zu einer Landesverweisung von fünf Jahren sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 22'626.00. Sodann bestimmte die Vorinstanz die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt B.________ sowie die Rück- und Nachzahlungspflicht des Beschuldigten. Die Zivilklage der D.________ (AG) (nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin) wurde abgewiesen.