1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) stellte mit Urteil vom 1. November 2023 das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz durch Fahren ohne gültigen Fahrausweis, angeblich begangen am 2. Februar 2020 auf der Strecke Bümpliz Nord-Bern, am 4. März 2020 auf der Strecke Stöckacker-Bern und am 18. Mai 2020 auf der Strecke Bern-Jegenstorf, infolge Verjährung ein, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.