mal Letzterer zur Durchführung der fraglichen Operation – wie bereits erwähnt – in die Bewachungsstation des Inselspitals Bern verlegt werden kann. Vorliegend bestehen schliesslich keine Hinweise darauf, dass eine adäquate medizinische Behandlung bzw. Versorgung des Gesuchstellers auf der Bewachungsstation des Inselspitals Bern nicht gewährleistet werden kann und er deshalb aus der Haft zu entlassen wäre.