23 Haftakten). Die beiden Schreiben des Gesuchstellers vom 15. April 2024 und vom 22. April 2024 an die Verfahrensleitung erwecken denn auch den Eindruck, dass er sich nunmehr – entgegen den damaligen Bemerkungen in den ärztlichen Berichten – einer Operation unterziehen will. Selbstredend kann die dringend empfohlene Operation weder im Regionalgefängnis Thun noch in einer anderen Haftanstalt durchgeführt werden. Es besteht indes die Möglichkeit, dass der Gesuchsteller die notwendige medizinische Behandlung bzw. Versorgung im Inselspital Bern erhält, wo er diesbezüglich bereits behandelt wurde.