6. Mit Verfügung vom 1. Mai 2024 wurde gestützt auf die Rückmeldung des Gesundheitsdienstes des Regionalgefängnisses Thun auf die weitere Einholung von ärztlichen Berichten verzichtet. Gleichzeitig wurden die Parteien darauf hingewiesen, dass allfällige Bemerkungen umgehend, d.h. bis am 2. Mai 2024 um 10:00 Uhr, einzureichen seien (pag. 38 f. Haftakten). Am 1. Mai 2024 wurde die Honorarnote von Rechtsanwalt B.________ (pag. 42 Haftakten) und am 2. Mai 2024 die Eingabe mit den Schlussbemerkungen des Gesuchstellers (pag. 48 f. Haftakten) zu den Akten gereicht.