5. Mit Verfügung vom 30. April 2024 wurde der ärztliche Dienst des Regionalgefängnisses Thun weiter aufgefordert, innert Frist zu diversen Fragen im Zusammenhang mit dem gesundheitlichen Zustand des Gesuchstellers Stellung zu nehmen (pag. 30 f. Haftakten). Der Gesundheitsdienst des Regionalgefängnisses Thun teilte daraufhin am 1. Mai 2024 mit, dass der behandelnde Arzt derzeit in den Ferien sei und die angesetzte Frist deshalb nicht eingehalten werden könne (pag. 35 Haftakten).