2. Mit Eingabe vom 15. April 2024 informierte der Gesuchsteller über seinen Gesundheitszustand und teilte mit, dass er sich operieren lassen müsse (pag. 752 ff. Hauptakten). Mit Schreiben vom 19. April 2024 an Rechtsanwalt B.________ bat die Verfahrensleitung um Mitteilung, ob die Eingabe des Gesuchstellers als Haftentlassungsgesuch zu behandeln sei oder nicht (pag. 759 Hauptakten). Am 22. April 2024 machte der Gesuchsteller erneut eine Eingabe, in welcher er über den aktuellen Behandlungstand informierte und erwähnte, dass er umgehend aus der Haft entlassen und auf Empfehlung des Spitals dringend operiert werden müsse (pag.