1. Das Obergericht des Kantons Bern sprach A.________ (nachfolgend Gesuchsteller) mit Urteil vom 8. Dezember 2023 wegen mengenmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Hinderung einer Amtshandlung und Verweisungsbruchs schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten, einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie zu einer Landesverweisung von 20 Jahren (pag. 660 ff. der amtlichen Akten im Verfahren SK 23 316 [nachfolgend: Hauptakten]). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 8. März 2024 (pag. 688 ff. Hauptakten).