9. Erstellter Sachverhalt Gestützt auf die Ausführungen hiervor ist erstellt, dass es die Beschuldigte war, welche mit ihrem Personenwagen mit dem Kennzeichen C.________ am 3. Dezember 2021 um 09:18 Uhr auf Höhe der D.________(Strasse) in I.________ die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts um netto 19 km/h überschritt. III. Rechtliche Würdigung