noch 7 Minuten zur Verfügung gestanden hätten, was einer Durchschnittsgeschwindigkeit von fast 70 km/h entspreche und dies angesichts der Vielzahl von Kreiseln, Lichtsignalanlagen, einem Bahnübergang, zwei Schulen und einer Tem- po-30-Zone und ohne Berücksichtigung der Zeit zwischen Erreichen der Einstellhalle und erfolgtem Eintrag im Arbeitsjournal nicht möglich sei, nichts zu ändern. Wie bereits erwähnt, wurde die Beschuldigte an der D.________(Strasse) in I._____