14 ihrem Auto an diesem Morgen unterwegs war. Dass sich bereits zu diesem Zeitpunkt niemand mehr an den 3. Dezember 2021 hätte erinnern können, ist nicht naheliegend, zumal die Beschuldigte nicht erst im Februar über die Geschwindigkeitsübertretung orientiert wurde, sondern bereits am 10. Januar 2022 (pag. 2) und es innerhalb der Familie offenbar die Ausnahme darstellte, dass das Auto eines anderen Familienmitglieds benutzt wurde (vgl. pag. 39 Z. 143, wonach jedes Familienmitglied über ein eigenes Auto verfüge).