98 Z. 39 ff.). Zu berücksichtigen ist weiter, dass die Beschuldigte selbst zu Protokoll gab, sie habe innerhalb ihrer Familie gefragt, ob sich jemand erinnern könne, gefahren zu sein, und es habe geheissen «nein». Aber es sei auch schon drei Monate her gewesen und sie habe erst im Februar Bescheid bekommen, dass es sie überhaupt geblitzt habe (pag. 97 Z. 28 ff.). Damit bestätigte die Beschuldigte selbst, dass innerhalb ihrer Familie niemand mit