Kommt hinzu, dass der Standort des Radars, mit welchem die Geschwindigkeitsübertretung erfasst wurde, auf dem Arbeitsweg der Beschuldigten liegt. Unter der Prämisse, dass ein anderes Familienmitglied an diesem Morgen mit dem Auto der Beschuldigten unterwegs war, hätte dieses zur gleichen Zeit am gleichen Ort durchfahren müssen, was die Beschuldigte jedoch nie geltend machte bzw. vielmehr zu Protokoll gab, nicht mehr zu wissen, wann ihre Familie morgens jeweils das Haus verlassen habe (pag. 98 Z. 39 ff.).