Gemäss eigenen Angaben wollte zudem auch die Beschuldigte herausfinden, ob sie selbst an diesem Tag mit ihrem Auto unterwegs war oder nicht, so dass davon ausgegangen werden darf, dass sie alles erdenklich Mögliche getan hätte, um sich an diesen Tag (auch noch später) erinnern zu können. Hinzu kommt, dass die Beschuldigte anlässlich ihrer Einvernahme vom 7. Juli 2022 zu Protokoll gab, meistens mit ihrem Auto zu ihrem Arbeitsort gelangt zu sein. Es habe Ausnahmen gegeben, dass sie mit dem Zug gegangen sei, aber meistens mit dem Auto (pag. 37 Z. 57 f.).