2 [Schreiben/Formular vom 10. Januar 2022, Vorderseite, mit dem Hinweis, dass mit dem Fahrzeug der Beschuldigten am 3. Dezember 2021 eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen worden war]). Am 3. Februar 2022 erging der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (pag. 4). Am 11. April 2022 meldete sich die Beschuldigte bei der Staatsanwaltschaft und beantragte Einsicht in die Aufnahme des Radars, zumal auch andere Familienmitglieder ihr Auto benutzen würden und sie sicher sein wolle, dass sie [zur fraglichen Zeit] die Lenkerin gewesen sei (pag. 6). Ende April 2022 wurde die Beschuldigte von der zuständigen Staatsanwältin für eine Einvernahme vorgeladen (pag.