_ gelangt sei. Nachfragen zu möglichen Lenkern habe die Beschuldigte durchgehend ungenau, im Ergebnis offen und ausweichend beantwortet. In der Hauptverhandlung habe sie auf die Frage, wie hoch sie die Wahrscheinlichkeit einschätze, dass jemand anderes als sie zum fraglichen Zeitpunkt gefahren sei, explizit angegeben, mit einer Wahrscheinlichkeit von 60-70% selbst gefahren zu sein, und auch den Erstaussagen bei der Staatsanwaltschaft sei zu entnehmen, dass die Anfahrt zum Arbeitsort mit dem öffentlichen Verkehr oder einem anderen Auto eine Seltenheit dargestellt habe.