vom Radar erfasst und damit die zulässige Geschwindigkeit innerorts von 50 km/h um 19 km/h überschritten wurde. Bestritten wird von der Beschuldigten indes, an diesem Tag mit ihrem Auto unterwegs und damit die verantwortliche Fahrzeuglenkerin gewesen zu sein. Angaben zum eigentlichen Fahrzeuglenker machte sie indessen keine bzw. erklärte, nicht zu wissen, wer gefahren war.