Indem mit dem auszufüllenden Formular zudem dazu aufgefordert wird, «in jedem Fall» die Personalien des verantwortlichen Fahrzeuglenkers oder der verantwortlichen Fahrzeuglenkerin auszufüllen, «auch wenn Sie selbst für die Übertretung verantwortlich sind», wird das Gebot, sich nicht selbst belasten zu müssen, direkt missachtet. Daran vermag nichts zu ändern, dass der verantwortliche Fahrzeughalter bzw. die verantwortliche Fahrzeughalterin von der Kantonspolizei darum gebeten wird, das Formular mit den entsprechenden Personalien auszufüllen und am Ende des Abschnittes darauf hingewiesen wird, eine fristgerechte Erledigung erübrige eine Ermittlung der ver-