In seinem Urteil 7B_257/2022 vom 4. Dezember 2023 musste sich das Bundesgericht (unter anderem) mit der Frage der Verwertbarkeit eines telefonischen Ersuchens der Polizei bei der Fahrzeughalterin sowie einer darauffolgenden Einvernahme mit der beschuldigten Person (Sohn der Fahrzeughalterin) auseinandersetzen. Dem Urteil lag folgender Anklagesachverhalt zu Grunde (E. 1): A.________ wird vorgeworfen, er habe am 31. Dezember 2020, um 18:14 Uhr, in Luzern auf der Höhe Kasernenplatz beim Fussgängerstreifen (Fahrtrichtung stadtauswärts/Autobahn) als Lenker des Personenwagens B._____