Für die Retournierung sei der Beschuldigten in Fettdruck eine Frist von fünf Tagen angesetzt worden, was angesichts dessen, dass das Schreiben und das Formular von der Kantonspolizei, einer autoritär auftretenden Behörde, stamme, nicht anders als eine verpflichtende Aufforderung verstanden werden könne. Der der Beschuldigten abschliessend ausgedrückte Dank «für Ihr Verständnis» verstärke den Eindruck, dass die Beschuldigte nicht die Wahl, sondern die Pflicht habe, das Formular ausgefüllt zu retournieren. Andernfalls würde es keines Verständnisses der Beschuldigten für diese Massnahme und keines entsprechenden Dankes hierfür der Kantonspolizei bedürfen.