Damit lasse die Vorinstanz insbesondere die relevanten Textstellen «uns in jedem Fall» und «auch wenn Sie selbst für die Übertretung verantwortlich sind» weg, ebenso die Fristansetzung und den Hinweis auf die Staatsanwaltschaft. Die Formulierung der Kantonspolizei sei so gewählt, dass sie – namentlich für juristische Laien, welchen der «nemo tenetur»-Grundsatz im Strafverfahren unbekannt sei – nicht als blosse Einladung, sondern vielmehr als verpflichtende Aufforderung zu verstehen sei. In diesem Text werde explizit darauf hingewiesen, dass das Formular «in