Durch Ihre fristgerechte Erledigung erübrigt sich eine Ermittlung der verantwortlichen Person via örtliche Polizeistelle. Ein allfälliger Einspruch gegen diesen Vorhalt ist nach Erhalt des Strafbefehls bei der urteilenden Staatsanwaltschaft einzureichen, wo ebenfalls eine Beweismitteleinsicht (Foto) möglich ist. Wir danken für Ihr Verständnis.