Sie zitiere aus dem Begleitschreiben vom 10. Januar 2022, in welchem die Kantonspolizei der Beschuldigten das Formular zugestellt habe, nur auszugsweise («Wir bitten Sie, […] auf der Rückseite des Formulars die Personalien der verantwortlichen Fahrzeuglenkerin oder des verantwortlichen Fahrzeuglenkers aufzuführen, […]») und lasse dabei entscheidende Textstellen ausser Acht.